Am 24. Februar billigte das Europäische Parlament in Straßburg ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung des Weinsektors in der Europäischen Union.
Der Vorschlag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen – 625 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen – was einen breiten politischen Konsens über Parteigrenzen hinweg signalisiert.
Die Initiative zielt darauf ab, europäischen Weinproduzenten dabei zu helfen, strukturelle Herausforderungen wie den rückläufigen Inlandsverbrauch, den zunehmenden internationalen Wettbewerb und klimabedingte Störungen zu bewältigen und gleichzeitig den Sektor so aufzustellen, dass er neue globale Marktchancen nutzen kann.
Klarere Regeln für alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Kennzeichnungsvorschriften für alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine. Im Rahmen der neuen Regelung gilt Folgendes:
- Nur Weine mit einem Alkoholgehalt von 0,05 % vol. oder weniger dürfen die Bezeichnung „alkoholfrei“ oder „0,0 %“ tragen.
- Weine, deren Alkoholgehalt im Vergleich zum Standardniveau vor der Entalkoholisierung um mindestens 30 % reduziert wurde, müssen als „Weine mit reduziertem Alkoholgehalt“ gekennzeichnet werden.
Diese Klarstellung soll die Transparenz für die Verbraucher erhöhen und einen fairen Wettbewerb innerhalb des schnell wachsenden Segments der alkoholarmen und alkoholfreien Weine gewährleisten.
Da sich die Verbraucherpräferenzen weiterentwickeln – insbesondere bei jüngeren Bevölkerungsgruppen und gesundheitsbewussten Käufern –, wird erwartet, dass regulatorische Klarheit Innovationen fördert und gleichzeitig die Produktintegrität gewährleistet.
Erhöhte Finanzierung für die internationale Expansion
Das Paket verbessert zudem die Mechanismen zur finanziellen Unterstützung des Marktzugangs außerhalb der EU. Die Mitgliedstaaten dürfen bis zu 60 % der Kosten kofinanzieren, die Weingütern beim Markteintritt in Drittländern entstehen. Zusätzliche nationale Zuschüsse können Folgendes umfassen:
- Bis zu 30 % zusätzliche Unterstützung für KMU
- Bis zu 20 % für größere Unternehmen
Förderfähige Werbemaßnahmen – darunter Werbekampagnen, Messen, Veranstaltungen und Branchenstudien – werden für drei Jahre finanziert und können zweimal verlängert werden, bis zu einer maximalen Laufzeit von neun Jahren.
Da Wein nach wie vor der drittgrößte Agrar- und Lebensmittelexportsektor der EU ist, dürften diese Bestimmungen die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Erzeuger stärken.
Verstärktes Krisenmanagement und Klimaunterstützung
Die neuen Regelungen tragen den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels Rechnung und erweitern die Instrumente zur Krisenbewältigung. Im Falle von Naturkatastrophen oder extremen Wetterereignissen können Winzer Hilfen erhalten, die bis zu 80 % der förderfähigen Kosten abdecken.
Darüber hinaus können EU-Mittel für Folgendes verwendet werden:
- Die dauerhafte Rodung der Weinberge („Ausgraben“) zur Stabilisierung der Überproduktion
- Destillations- und umweltfreundliche Erntemaßnahmen, begrenzt auf 25 % des nationalen Weinsektors pro Mitgliedstaat
Der Rahmen erlaubt auch die vorübergehende Aussetzung neuer Pflanzrechte im Falle eines gravierenden Marktungleichgewichts – eine Maßnahme, die darauf abzielt, ein strukturelles Überangebot zu verhindern.
Politische Unterstützung über das gesamte Spektrum hinweg
Berichterstatterin Esther Herranz García (EVP, Spanien) betonte, dass das Paket auf die vielfältigen regionalen Herausforderungen in ganz Europa eingeht. Salvatore De Meo (Forza Italia) hob dessen Bedeutung für italienische Erzeuger hervor, die mit sinkendem Konsum und internationalem Druck konfrontiert sind.
Camilla Laureti (Demokratische Partei) betonte, dass der Weinsektor europaweit rund 2,9 Millionen Arbeitsplätze sichert, und hob die Bedeutung größerer Rechtssicherheit und vereinfachter Kennzeichnung hervor. Cristina Guarda (Grüne/EFA) bezeichnete die Gesetzgebung als Anerkennung der tiefgreifenden Krise, die den Sektor betrifft, darunter Überproduktion und klimabedingte Instabilität.
Die Anfang Dezember zwischen Parlament und Rat erzielte Einigung wartet nun noch auf die förmliche Annahme durch den Rat der Europäischen Union, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Quelle: Vinetur
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